Stellungnahme Kosolidierung

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker,
sehr geehrter Herr Dezernent Voigtsberger,
sehr geehrte Frau Amtsleiterin Niederlein,

der Kölner Jugendring, als Vertreter von 21 Jugendverbänden und –organisationen, stellt sich im Namen der Kölner Kinder und  Jugendlichen entschieden gegen Ihre im Haushaltentwurf 2023/2024  geplanten Einsparungen im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit.

Alle Träger und Vereine der Jugendarbeit in Köln haben in den letzten Jahren viele Herausforderungen gemeistert und dafür gesorgt, dass die Kölner Kinder und Jugendlichen nicht allein durch diese schweren Zeiten mussten.

Alle Fachleute, Studien und vor allem die Kinder und Jugendlichen selbst senden Hilferufe nach MEHR Angeboten und Hilfen. Sie als Vertreter:innen der Stadt Köln sorgen mit Ihrer Entscheidung jedoch genau für das Gegenteil!

Es ist für uns unverständlich, wie nach diesen Jahren der Pandemie – in denen von den jungen Menschen eine so große Rücksichtnahme zum Schutz unserer Gesellschaft eingefordert wurde – ihnen jetzt die außerschulische Bildung gekürzt werden soll!

Wir fordern im Namen der Kölner Kinder und Jugendlichen, dass das Mindestziel nur sein kann den IST-Stand der Finanzierung im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit zu halten. Denn schon jetzt ist klar, dass Kinder und Jugendliche – angesichts der aktuellen Krisen – mehr denn je Angebote brauchen, die sie begleiten.

Eine Diskussion über Kürzungen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe führen zu müssen, ist insbesondere während im selben Monat die Stadt Köln die Verlängerung des Siegels „Kinderfreundliche Kommune“ erhält, zynisch.

Angehängt haben wir die Schreiben unsere betroffenenMitgliedsorganisationen, welche ihre Situation nochmal beschreiben.

Gerne sprechen wir auch direkt mit Ihnen – Einladungen oder Gespräche direkt an unseren Geschäftsführer Thorsten Buff gstelle@koelner-jugendring.de // 0162 88 36 055

Mit freundlichen Grüßen

Der Kölner Jugendring e.V.
(Diese Stellungnahme wurde einstimmig in der Vollversammlung am 01.09.2022 beschlossen!)

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