Die Vollversammlung möge beschließen, dass
- der Kölner Jugendring e.V. ab sofort wieder eine:n Geschäftsführer:in besetzt
- die Aufgaben der/die Geschäftsführer:in wie folgt lauten:
- Übernahme der Dienstaufsicht der Angestellten des Kölner Jugendring e.V. in enger Absprache mit der Fachaufsicht
- Genehmigung von Erholungs- und Bildungsurlaub und Arbeitsbefreiung,
- Anzeige und Nachweis von Arbeitsunfähigkeit,
- Meldung von Dienstunfällen,
- Genehmigung von Dienstreisen,
- Genehmigung der Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel
- Leitung der Geschäftsstelle
- Finanzübersicht des Kölner Jugendring e.V.
- Übersicht und Buchung der Konten
- Anträge und Verwendungsnachweise erstellen
- Akquise von Drittmitteln
- Vertretung des Kölner Jugendring e.V. (in Rücksprache und Auftrag des Vorstandes) in Arbeitskreisen, Stadtverwaltung und anderen Gremien
- Weitere Arbeitsbereiche können durch den Vorstand festgelegt und beschlossen werden
- die Besetzung der Stelle weiterhin dem geschäftsführenden Vorstand unterliegt
- dieser Beschluss in die Satzung eingearbeitet wird